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Pos. 07 · Leistungsverzeichnis

Baumpflege und Baumfällung in Zeitz

Fällung zu großer oder kranker Bäume und Baumpflege auf Privatgrundstücken, an Mietshäusern und auf Gewerbeflächen in Zeitz und Umgebung. Mit Rücksicht auf Haus, Nachbarn und Beete.

Quad mit beladenem Gitteranhänger nach Baumfällung und Ausästen auf einem Grundstück

Kurz gesagt

Was bekommst du?

Wir fällen Bäume, die zu groß, krank oder gefährlich geworden sind, und pflegen gesunde Bäume, damit sie es bleiben. Dabei achten wir auf Gebäude und Bepflanzung ringsum. Das Schnittgut entsorgen wir fachgerecht oder bereiten es auf Wunsch als Brennholz auf.

Das gehört dazu

  • Fällung zu großer, kranker oder gefährlicher Bäume
  • Totholz aus der Krone entfernen
  • Ausästen und Kronen zurückschneiden
  • Pflegeschnitte an Obst- und Zierbäumen
  • Rücksicht auf Gebäude und Bepflanzung ringsum
  • Schnittgut abfahren und fachgerecht entsorgen
  • Stammholz auf Wunsch als Brennholz aufbereiten
  • Hilfe bei der Frage, ob eine Genehmigung nötig ist

Wann muss ein Baum gefällt werden?

Ein Baum muss weg, wenn er krank oder abgestorben ist, nicht mehr sicher steht oder Gebäude, Wege und Nachbargrundstücke gefährdet. Auch ein Baum, der zu groß für seinen Platz geworden ist, kann ein Grund sein. Vor jeder Baumfällung in Zeitz und Umgebung schauen wir uns Baum und Umfeld genau an.

Oft reicht Pflege statt Fällung. Totholz, also abgestorbene Äste in der Krone, kann bei Sturm abbrechen und Menschen, Autos oder Dächer treffen. Wird es rechtzeitig entfernt, kann der Baum stehen bleiben.

Bei der Arbeit nehmen wir Rücksicht auf Gebäude und Bepflanzung ringsum. Ein Beispiel aus unseren Projekten: Auf einem ganzen Grundstück haben wir Bäume gefällt und ausgeästet.

Wann darf ich einen Baum fällen?

Am besten zwischen Oktober und Februar. Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken und Gebüsche zu fällen, auf den Stock zu setzen oder radikal zurückzuschneiden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch im Sommer erlaubt.

Für Bäume im Hausgarten greift diese Bundesregel nicht immer. Der Artenschutz gilt aber das ganze Jahr: Sitzen Nester oder Fledermäuse im Baum, darf er nicht einfach gefällt werden. Deshalb schauen wir vor jeder Fällung nach.

Brauche ich für eine Baumfällung eine Genehmigung?

Das regelt deine Gemeinde. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baum- oder Gehölzschutzsatzung, die für bestimmte Bäume eine Fällgenehmigung verlangt, meist abhängig von Art und Stammumfang. Im Dreiländereck rund um Zeitz können die Regeln von Ort zu Ort und je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Ob Gutenborn, Schnaudertal oder Bad Köstritz: Frag vor der Fällung bei deiner Gemeinde nach, ob eine Satzung gilt und was sie verlangt. Wir helfen dir dabei und stellen die Angaben zusammen, die meist gebraucht werden, etwa Baumart, Stammumfang und Fotos.

Was passiert mit dem Holz nach der Fällung?

Du entscheidest: Wir entsorgen das Schnittgut fachgerecht, oder wir bereiten das Holz als Brennholz auf. Reisig und dünne Äste fahren wir ab, das Stammholz bleibt auf Wunsch bei dir.

Frisches Holz musst du vor dem Verfeuern trocknen lassen, je nach Holzart meist ein bis zwei Jahre. Lagere es luftig und überdacht, dann brennt es später sauber und heizt gut.

Ablauf

Wie läuft das ab?

  1. 1

    Baum zeigen

    Schick uns Fotos vom Baum und seiner Umgebung, am besten mit Haus, Zaun oder Weg im Bild. Danach schauen wir ihn uns vor Ort an.

  2. 2

    Regeln klären, Angebot bekommen

    Wir klären mit dir, ob eine Genehmigung nötig ist. Du bekommst ein individuelles Angebot, auch für Entsorgung oder Brennholz.

  3. 3

    Fällen und aufräumen

    Wir fällen oder schneiden, räumen das Grundstück auf und kümmern uns um das Holz wie besprochen.

Häufige Fragen

Fragen zu Baumpflege & Fällung

Wann ist die beste Zeit für eine Baumfällung?

Von Oktober bis Februar. In dieser Zeit steht das Bundesnaturschutzgesetz einer Fällung am wenigsten im Weg, und ohne Laub lässt sich die Krone besser beurteilen. Auch dann gilt: Vorher prüfen, ob eine Baumschutzsatzung greift und ob Tiere im Baum wohnen.

Wer haftet, wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück stürzt?

In der Regel der Eigentümer, wenn er erkennbare Gefahren ignoriert hat. Als Eigentümer musst du deine Bäume in zumutbaren Abständen auf sichtbare Schäden wie Totholz, Risse oder Pilzbefall kontrollieren. Regelmäßige Pflege senkt das Risiko.

Kann ich das Holz behalten?

Ja. Auf Wunsch bereiten wir das Stammholz als Brennholz auf und lassen es bei dir. Den Rest, etwa Reisig und dünne Äste, fahren wir ab und entsorgen ihn fachgerecht.

Darf ich im Sommer Äste zurückschneiden?

Ja, schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch zwischen März und September erlaubt. Radikale Rückschnitte und Fällungen verschiebst du besser auf Oktober bis Februar. Brütende Vögel dürfen in keinem Fall gestört werden.

Passt dazu

Was oft zusammen anfällt

  1. Pos. 02

    Gartenpflege

    Rasen mähen, Hecken schneiden, verwilderte Grundstücke freilegen, Grüngut abfahren.
  2. Pos. 09

    Kleintransporte

    Möbel, Baumaterial und Schüttgut bis 750 kg, auch an schwer zugängliche Orte.

Baumpflege & Fällung: Wann dürfen wir kommen?

Beschreib kurz, worum es geht, gern mit Fotos. Du bekommst vorab ein individuelles Angebot, fair und ohne versteckte Kosten.

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Notfall? Auch außerhalb der üblichen Zeiten.